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Landegebühren

Auch auf den Britischen Inseln richten sich die Landegebühren natürlich weitgehend nach der Größe und der vorgehaltenen Infrastruktur des benutzten Flugplatzes bzw. Flughafens. Kleinere und mittlere GA-Flugplätze kosten pro Landung ca. 5-40 Pfund. An den Flughäfen, also Plätzen die auch Airline-Verkehr haben, können die Gebühren (u.a. im Hinblick auf eventuell obligatorisches Handling) sehr stark, also zwischen 25 und ca. 100 Pfund, variieren; allgemein sind solche Plätze aber etwas teurer als in Deutschland. Die wirklich großen Airline-Airports sind teilweise noch deutlich teurer, oder gar überhaupt nicht für GA zugänglich. Insbesondere das Handling von Signature (z.B. Edinburgh, Aberdeen, Southampton) ist meist sehr teuer. Nur an wenigen solcher Plätze gibt es eine günstigere Alternative bzw. ist es möglich, ganz ohne Handling Agent durchzukommen.

Folgende „Konvention“ soll für diese Seite gelten: wenn hier und in den anderen Abschnitten von der Höhe der Gebühren gesprochen wird, sei dies – es sei denn es stets dort etwas anderes – natürlich nicht nur die reine Landegebühr, sondern die Gesamtgebühr inkl. einer Nacht Parken und inklusive Handlinggebühr, Navigationsgebühr, etc., wo unvermeidbar. Dies für Singles zwischen 1 und 1,5 Tonnen MTOW. Natürlich können das in der Regel nur Richtwerte sein. Passagiergebühren werden aber auf den Britischen Inseln bei Privatflügen nicht kassiert.

Viele kleinere Plätze unterscheiden bei den Landegebühren übrigens ganz einfach zwischen „small singles“ und „big singles“. Die magische Gewichtsgrenze liegt aber meist bei 1,5 Tonnen, so dass Flieger wie Cirrus SR22, die meisten Beech Bonanza, Cessna 210 etc. (knapp über 1,5 Tonnen) häufig mit spürbar höheren Gebühren als jene knapp unterhalb dieser Grenze zu rechnen haben.

Viele der sehr kleinen (meist unlizensierten) Plätze differenzieren hingegen einfach nur pauschal nach „Single“ und „Twin“. Viele Plätze rechnen „pro Tonne“ ab. Eher wenige Plätze haben ein ganz fein nach MTOW abgestuftes Gebührenraster. ULs genießen leider (zumindest an den etwas größeren Plätzen) meist kaum Vergünstigungen gegenüber „normalen“ kleinen Singles.

Zu beachten ist:

– Die Parkgebühren variieren recht stark von Platz zu Platz, da es keine staatlich festgelegten Tarife (wie z.B. in Italien) gibt. Im Durchschnitt sind die Parkgebühren moderat. Aber wie gesagt: diese können die Plätze ganz nach ihrem Gutdünken festlegen. An einigen Plätzen gibt es eine reduzierte Parkgebühr für das Parken auf Gras; es lohnt sich also eventuell bei längeren Aufenthalten, danach zu fragen. Aber Vorsicht wegen eventuell weichem Untergrund!

– Komplett landegebührenfreie Plätze (wie in Frankreich und in Italien) gibt es nur ganz wenige; auch die meisten „farm strips“ haben meist eine (sehr moderate) Gebühr. Gelegentlich gibt es dort in der Tat keine feste Gebühr, aber es wird dann meist dennoch eine kleine Spende erwartet.

– Einige GA-Plätze reduzieren bzw. erlassen aber die Landegebühr, wenn man dort eine gewisse Mindestmenge an Treibstoff tankt. Fragen lohnt sich.

– Handling: An einigen wenigen Plätzen ist das Umgehen der klassischen (und meist teuren) Handling-Agents, oder zumindest das deutliche Reduzieren der Handling-Gebühren möglich, indem man sich durch einen lokalen Flying Club oder eine lokale Flugschule „handeln“ lässt. Billig wird es dadurch meist immer noch noch nicht, aber zumindest erträglich. Ein paar Beispiele sind: Jersey, Cardiff, Bristol, Prestwick, Newquay, Bournemouth (ebenfalls nicht billig). Also, im Zweifel immer erst mal an diese wenden!

– „Strasser-Scheme“: Hierunter versteht man eine UK-eigene Regelung, nach der bei z. B. wetterbedingten Sicherheitslandungen (also nicht nur bei Notlandungen) keinerlei Gebühren zu entrichten sind. Es handelt sich dabei wohlgemerkt um eine freiwillige Regelung, der sich aber praktisch alle (auch die größeren) britischen Plätze angeschlossen haben (einzige Ausnahmen: Bournemouth, Lydd, London-Luton und Manchester). Also: Sollten Sie einmal wetterbedingt einen anderen Platz anfliegen müssen als geplant, weisen Sie das Personal des Landeplatzes darauf hin, dass es sich um eine sicherheitsrelevante Ausweichlandung gehandelt hat; es werden Ihnen dann keine Landegebühren berechnet. Dies ist insbesondere auch dann anwendbar, wenn Sie z.B. bei einem IFR-Flug zu einem Platz ohne Instrumentenanflug wetterbedingt auf einen von den großen (teuren) Flughäfen diverten mussten. Allerdings gilt dies nur für Landegebühren, d.h. eine Handling-Gebühr wird dann meist trotzdem fällig (auch das ist aber Verhandlungssache).

– Lassen Sie bitte bloß ihr Lärmzeugnis stecken! Der Begriff „Lärmschutzverordnung“ ist in UK zum Glück völlig unbekannt!

– An vielen ganz kleinen Plätzen kann man die Lande- oder Parkgebühren nicht per Kreditkarte bezahlen, sondern nur in bar. Daher sollte man, wenn man sich nach UK aufmacht, idealerweise ca. 50 Pfund bei sich haben (auch um ein Taxi in die nächste Stadt zu bezahlen, welches auch nicht immer mit Kreditkarte bezahlt werden kann).

– Allerdings steigt ganz langsam aber sicher die Anzahl jener Plätze, wo man auch in UK mit aerops bezahlen kann. In Irland hingegen geht das bisher noch nirgends.

– Sehr teuer (weit über 100 Pfund, teilweise sogar vierstellig!) sind neben den großen Londoner Flughäfen folgende Plätze: Edinburgh (EGPH), Bristol (EGGD), Southampton (EGHI), Manchester (EGCC), Birmingham (EGBB), Aberdeen (EGPD), Newcastle (EGNT), Leeds-Bradford EGNM), Liverpool (EGGP) und Belfast City (EGAC). In Irland gehört der Flughafen von Dublin (EIDW) dazu.

– Es gibt keine IFR-Streckengebühren für Flieger unter max. 2 Tonnen MTOW.

– Manche Flughäfen erheben allerdings Extragebühren für Instrumentenanflüge. Die liegen dann oft bei ca. 25-40 Pfund. Die meisten davon erheben diese Gebühr aber nur dann, wenn auf den Anflug keine Landung folgt, es sich also um einen reinen Übungsanflug handelt. Dies muss aber nicht überall so sein. Lydd (EGMD) z.B. verlangt auch dann die Anfluggebühr, wenn eine solcher Instrumentenanflug bei Sichtflugbedingungen durchgeführt wurde!

– Wie im Kapitel „Nachtflug“ erläutert, kosten Nachtlandungen in UK, zumindest an den größeren Flughäfen, häufig deutlich mehr. Das hat meist nichts mit den reinen Beleuchtungskosten zu tun, sondern damit, dass zu den Abend- und Nachtstunden oft spezielle out-of-hours agreements mit einem Handling-Agent getroffen werden müssen bzw. oft ein anderer, teurerer Handling-Agent benutzt werden muss, da nur dieser zu späteren Uhrzeiten Personal vorhält. Daher sollte man sich vor Nachtflügen (oder auch Tagflügen zu späten Uhrzeiten) vorab genau über die etwaigen Zusatzgebühren erkundigen.

– Ein paar Plätze unterscheiden bei den Gebühren auch hinsichtlich dessen, ob man einen Inlandsflug macht oder von außerhalb UKs kommt. Im letzteren Fall bestehen ein paar Plätze (um den ordentlichen Ablauf der Einreiseverfahren sicherzustellen) auf teures Handling, während Inlandsflüge verschont werden bzw. von einer lokalen Flugschule gehandelt werden dürfen. Daher solche Plätze für Einflüge nach UK am besten meiden. Inverness (EGPE) und Gloucester (EGBJ) sind solche Beispiele. Zur Erinnerung: Landungen aus anderen EU-Ländern und Starts in Richtung Ausland sind in UK auch an den meisten „kleinen“ Plätzen in erlaubt!

Fliegen in UK

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Allgemeiner Hinweis:

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