Flugdurchführung/UL
UL-Fliegen in UK

Grundsätzlich: Der Begriff "Ultralight" ist in UK kaum geläufig. Stattdessen wird meist der Begriff "Microlight" benutzt Der britische UL-Verband ist die BMAA.. Es sei nur kurz angemerkt, dass es in UK darüber hinaus noch die Vereinigung LAA gibt, welche von der CAA mit der Vergabe und Verwaltung so genannter "permits-to-fly" (PTF) für Homebuilts und viele andere Annex-I-Flugzeuge betraut ist. Diese Flugzeuge werden oft als "LAA-types" bezeichnet.

1. In UK ein G-registriertes UL chartern

Microlights gibt es in UK nur eher selten kommerziell zu chartern. Ferner sind UL-Lizenzen ja rein nationale Angelegenheten und der deutsche UL-Schein leider nicht auf britischen Microlights anerkannt. Diese Route verschließt sich damit leider weitgehend.

2. Mit einem D-registrierten UL nach UK fliegen

Es ist für den Einflug nach UK mit einem D-registrierten (fabrikgebauten) UL eine Genehmigung von Seiten der britischen CAA notwendig. In diesem Bereich hat es zwar in den letzten Jahren gewisse Erleichterungen gegeben; so müssen z.B. irische ULs in UK (und umgekehrt britische ULs in Irland) überhaupt kein Permit mehr beantragen. Auch F-registrierte ULs haben eine Blanko-Genehmigung. Außerdem gibt es in UK mittlerweile generelle Befreiungen für alle Homebuilts aus jeglichen Registrierungsländern. Leider trifft das aber eben nicht auf fabrikgefertigte, D-registrierte ULs zu, so dass man mit den meisten D-MXXX nach wie vor ein Permit (eine so genannte "Exemption") beantragen und erhalten muss, um damit legal in UK fliegen zu können. Das Permit sollte man dann natürlich auch mitführen.

Außerdem ist es leider unklar, was in UK pilotenseitig von Piloten im Ausland registrierter ULs gefordert wird. Es gibt zwar zum einen die (nachvollzehbare) Meiung, dass solange man die o.g. Genehmigung erhalten hat, auch das Fliegen (nur) auf Basis der ausländischen UL-Berechtigung erlaubt wird. Leider aber gibt es auch eine schriftliche Aussage eines CAA-Funktionärs, dass man zum Fliegen eines solchen ULs einen britischen PPL benötige, sprich nicht mal ein ausländischer PPL ausreichend sei. Das würde allerdings die gesamte o.g. Genehmigungsprozedur ja in der Praxis wertlos machen. Der britische UL-Verband BMAA kennt die Thematik und bemüht sich derzeit um Klärung. Für genaue Infos und Erfahrungsberichte von UL-Fliegern in UK wäre ich sehr dankbar.

Die Kontaktdaten des zuständigen Büros innerhalb der CAA für die Einfluggenehmigung können Sie folgendem Dokument entnehmen, welches von der EMF aufgelegt und halbjährlich aktualisiert wird:

"MLA Flying in Europe" 

Folgende Dokumente werden für die Ausstellung einer Exemption benötigt und werden im Rahmen eines Schritt-für Schritt Online-Prozesses nacheinander abgefragt:

Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, Nachprüfschein und Versicherungsnachweis gemäß EU Regulation 785/2004.

Die Gebühr für die Austellung des Permits beträgt 78 Pfund. Das Ganze dauert ein paar Tage. Das Permit ist dann 28 Tage pro Kalenderjahr gültig. Es gilt auch für Nordirland, die Channel Islands und die Isle of Man. Es wird während dieses Prozesses also nicht die nach der Lizenz gefragt oder diese validiert.

Es ist wie schon gesagt für Homebuilts gar kein Permit notwendig.

Anzumerken ist, dass Belgien (was ja für viele auf dem Weg nach UK liegt) genau genommen für ULs und Homebuilts ebenfalls eine Einfluggenehmigung (30 Tage gültig) fordert und diese auch kostenpflichtig ist (ca. 105 Euro!). Tatsache ist aber auch, dass jährlich hunderte von UL-Piloten ohne diese Genehmigung in Belgien landen und es praktisch nie zu Kontrollen und Strafen kommt. Außerdem kann man ja wenn man unbedingt will auch südlich herum Belgien ausweichen und via Frankreich fliegen. Bei Frankreich ist allerdings zu bedenken, dass auch ULs nur dann genehmigungsfrei ins Land einfliegen dürfen, wenn es maximal 525 kg MTOW hat. Mit einem der neuen 600-kg-ULs benötigt man mittlerweile auch in Frankreich eine (kostenpflichtige) Genehmigung.

3. Mit einem D-reg. UL nach Irland:

Das entscheidende Dokument von Seiten der irischen CAA ist derzeit die AERONAUTICAL NOTICE No. A.19, ISSUE 10, DATE 01.01.21, welches auf der Website der IAA zu finden ist.

Dort steht: Annex-I Flieger die in der EU oder in UK registriert sind (und dazu gehören unter Punkt e) auch die ULs) benötigen in der Regel keine besondere Genehmigung. Sie dürfen maximal 28 Tage am Stück in Irland bleiben und fliegen. Der einzige Haken ist da das Thema der 600kg-ULs, weil Irland selbst die Gewichtsgrenzen für ULs bisher nicht angepasst hat. Wer es da ganz genau nehmen sollte sich da noch einmal schlau machen. Es gibt für Luftfahrzeuge, für die die o.g. Ausnahme nicht gilt, ein separates Formular für eine "echte" Einfluggenehmigung.

4. Allgemeines zum UL-Fliegen in UK:

Was die Benutzung der Flugplätze angeht, so gibt es auch bei großen Plätzen recht wenige Beschränkungen. Einige wenige, teilweise auch kleinere Plätze möchten aber grundsätzlich keine Microlights haben. Bei anderen trifft dies nur auf gewichtskraftgesteuerte ULs zu. Die Infos sollte man einem der Flight-Guides entnehmen oder im Zweifel bei dem Platz direkt erfragen (die allermeisten sind ja ohnehin PPR). Auch was Lufträume angeht, unterliegen ULs keinen besonderen Beschränkungen und dürfen - insofern sie das entsprechende Funk- und Transponder-Equipment an Bord haben - alle nach VFR zugänglichen Lufträume nutzen.

Sehr gut "geeignet" für UL-Piloten sind speziell der Norden Schottlands sowie Irland, wegen der zahlreichen, sehr schönen, aber oft (für klassische Motorflugzeuge) ziemlich kurzen und anspruchsvollen Pisten. Außerdem tendieren ULs bei regenweichen Pisten nicht so stark zum Einsinken. Man sollte aber unbedingt Verzurrmaterial mitführen.

Bei Flugplänen muss bei ULs im Feld für den Flugzeugtyp "ULAC" eingetragen werden, und dann in Feld 18 ein Remark mit der Form "Type / [Flugzeugmuster]" erfolgen. Im Funk werden Ultraleichts in UK als "Microlights" bezeichnet.

Zuguterletzt auch ein paar Infos für die Motorschirmflieger. Fliegerkamerad Robert Schlemminger hat mir einige Infos zum Thema "Motorschirmfliegen in UK" zur Verfügung gestellt, welche geneigte Leser hier finden können.

Thema 600kg

Bekanntlich gibt es bei dem Thema 600kg seit 2018 ein Opt-out Verfahren der EASA, also die Möglichkeit, dass die Länder einzeln entscheiden können, ob Sie ULs mit mehr als 472,5kg (aber eben maximal 600kg) erlauben oder nicht. Das Vereinigte Königreich ist ja bekanntlich nun nicht mehr in der EASA, hat aber ebenso den Weg für 600kg-ULs geebnet.

Das bedeutet, dass grundsätzlich auch D-reg. UL mit MTOW 600kg unter Ausnutzung dieses Gewichts als UL in UK fliegen dürfen. Aber wie gesagt, da es sich um nationale Angelegenheiten handelt und es gegenseitig keine automatische Anerkennung gubt, ist eine Einfluggenehmigung ohnehin notwendig, egal welches MTOW das UL hat. Irland hat meines Wissens bisher diese Anhebung nicht vollzogen.


© Philipp Tiemann
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