Flugvorbereitung/Zoll
Zoll / Einreise / Grenzpolizei

Das Vereinigte Königreich ist formal am 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Ende des Jahres 2020 liefen dann auch die Übergangsregelungen aus, durch welche es bis dahin weiter Mitglied in der EU-Zollunion und dem EU-Binnenmarkt (sowie auch Mitglied der EASA...) blieb. Mittlerweile: alles Schnee von gestern. Das Vereinigte Königreich ist nun aus EU-Sicht ein Drittland (also nicht anders als z.B. die USA oder Marokko) wodurch sich für grenzüberschreitende Flüge durch Privatpiloten ein bisschen was geändert hat. Die Änderungen gegenüber früher sind aber relativ geringfügig. Es gibt im Prinzip nach wie vor das so genannte GAR-Form (siehe weiter unten); lediglich bei den Fristen und Modalitäten sowie den für internationale Flüge auf UK-Seite nutzbaren Flugplätze gab es seitdem ein paar Änderungen.

Ich möchte hier zunächst den Standardfall skizzieren, also Flüge zwischen der EU (außer Irland), also z.B. Deutschland, Frankreich, Belgien, Holland, etc. auf der einen Seite und UK (also England, aber auch Wales, Schottland und Nordirland) auf der anderen Seite. Danach folgen die Fälle, wo auch Irland, Nordirland, die Kanalinseln oder die Isle of Man involviert sind.

Zunächst Folgendes: seit dem Brexit benötigen auch EU-Bürger die nach UK reisen nun einen Reisepass; der deutsche Personalausweis z.B. ist nicht mehr ausreichend! Also, bitte unbedingt an den Pass denken und vorher prüfen, ob der noch gültig ist.

Nun zu all den weiteren Dingen. Nochmals vorweg: das Thema Zoll & Einreise ist im Zusammenhang mit UK, Irland, den Kanalinseln und der Isle of Man ein bisschen kompliziert. Aber: wenn man sich etwas einliest und mit dem System auskennt, kann man als Privatpilot sehr von den teils recht pragmatischen Einreise- und Zollbedingungen profitieren. Also los:

UK (Vereinigtes Königreich)

Wie eingangs erwähnt, seit dem 01.01.2021 ist das Vereinigte Königreich endgültig kein EU-Mitglied mehr und somit nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Darüber hinaus ist es auch - seit jeher - kein Vollanwender des Schengen-Abkommens. Das sind zunächst erstmal "bad news"; bei Flügen nach UK genießt man also nicht jene Freiheiten, wie man es seit Jahren in den meisten Teilen Kontinentaleuropas gewohnt ist (sprich: "Flugplan machen und los", egal welchen Status die dabei genutzen Flugplätze haben).

Grundsätzlich muss man also bei allen Flügen vom Ausland aus nach UK sowie von UK ins Ausland auf UK-Seite immer und stets zunächst ein solcher Platz genutzt werden, wo sowohl eine Zollkontrolle als die "Einreise" bzw. "Ausreise" (sprich: Paßkontrolle) erfolgen kann. Aber: das heißt in UK nicht, dass das nur Plätze sein können, wo es eine "Zollstelle" gibt (die Briten bezeichnen solche Plätze als "customs and excise designated"). Es reicht alternativ aus, wenn der Platz vom Britischen Zoll für internationale Flüge genehmigt wurde. Glücklicherweise ist es für Platzbetreiber nicht allzu kompliziert, diese Genehmigung zu erhalten; daher haben sehr viele (zum Teil auch sehr kleine, private) Plätze eine solche eingeholt und dürfen daher direkt aus dem Ausland kommend angeflogen werden und auch für internationale Abflüge genutzt werden.

Konkret: es reicht aus, dass der britische Flugplatz ein so genanntes "Certificate of Agreement" von der britischen Zoll- bzw. Einreisebhörde erhalten hat. Solche Plätze nennen sich seit April 2024 "regulated aerodromes". Von 2021 bis Ende 2023 profitierten sogar SÄMTLICHE Flugplätze in UK von einem übergangsweise erteilten "pauschalen" CoA, so dass ALLE Flugplätze des Landes für interationale Flüge genutzt werden durften. Seit 2024 ist es leider nicht mehr ganz so, denn nun braucht jeder einzelne Platz solch ein individuelles Certificate of Agreement. Allerdings haben sich eben sehr viele Plätze in den vergangenen Jahren hierum bemüht und es auch erhalten. Dennoch ist es leider nun etwas komplizierter geworden, denn man muss sich nun (mit wenigen Ausnahmen) vor jedem Flug nach UK oder aus UK heraus schlau machen, ob der Platz eben diese Genehmigung hat und somit "regulated" ist. Unter dem Strich bleibt aber bestehen, dass sehr viele Plätze weiterhin international erreichbar sind, und es dann nicht notwendig ist, vor der Landung an dem eigentlichen Zielplatz einen reinen Zoll- oder Einreisestopp an einem "großen" Platz zu machen.

Wo steht nun, welche UK-Plätze für internationale Flüge zugelassen, sprich "regulated" sind? Klicke dafür

--> Hier

und gehe dann auf das Dokument "General Aviation Guidance". Dort gibt es einen "Annex A". Für internationale Flüge muss der Platz entweder "customs and excise designated" sein ("C") oder eben regulated sein "R". Anders gesagt: alle in dieser Liste genannten Plätze dürfen für Flüge zwischen der EU und UK genutzt werden. (Interesanterweise dürfen in Nordirland auch "unregulated aerodromes" für internationale Flüge von und zu EU-Ländern (sowie den Kanalinseln und der Isle of Man) durchgeführt werden. In Großbritannien aber eben, mit Ausnahme der Isle of Man, nicht).

Es ist sogar möglich, dass noch weitere (kleine) Plätze diese CoA-Genehmigung haben, diese aber aus Diskretionsgründen trotzdem dort nicht gelistet sind. Wenn also ihr Zielplatz nicht gelistet ist, lohnt es sich trotzdem beim Betreiber nachzufragen, ob es ein entsprechendes CoA gibt. Dann spart man sich ggf. einen unnötigen Zollstop.

Leider aber ist es trotzdem so, dass doch recht viele kleine Plätze biser kein CoA erlangt haben. Das liegt zum einen daran, dass die zuständige Behörde zum Teil wohl sehr langsam mit der Bearbeitung dieser Anträge ist; zum Anderen aber auch daran, dass gewisse Platzbetreiber gar keinen Antrag gestellt haben, weil sie entweder auf beiden Ohren schlafen und nicht mitbekommen haben, dass ihr Platz ohne solch ein CoA nun nicht mehr international genutzt werden darf, oder weil sie es zwar wissen, aber den Aufwand hierfür überschätzen. Insbesondere einige Plätze im Norden Enlands und in Schottland fehlen bisher auf der Liste und sind zumindest zum Teil auch definitiv nun leider "unregulated".

Die Anmeldung mittels dem GAR-Formular

Wichtig: egal, was für einen Platz man auf UK-Seite für den Ein- oder Ausflug nutzt; man muss die Ankunft bzw. den Abflug vorab bei den britischen Einreise- bzw. Zollbehörden mit gewissen Fristen anmelden. Hierfür haben die britischen Behörden (die UK Border Force, HMRC und die UK Police) gemeinsam ein Einreise- und Ausreisef entwickelt, das so genannte "GAR Form". Das ist nichts anderes als eine detaillierte Erklärung des Piloten darüber, wann, wo, welche Personen das Vereinigte Königreich per Flugzeug betreten (oder verlassen) werden.

*Ganz wichtig*: die Wirkung eines an die UK-Behörden gesendeten GARs beschränkt sich natürlich nur auf das Vereinigte Königreich. Es befriedigt also nur die Anforderungen der Behörden in UK. Man darf daher nicht den Fehler begehen, zu denken, durch das Aufgaben des UK-GAR würden auch die vom Flug betroffenen Grenzbehörden außerhalb des Königreichs über den Flug benachrichtigt; das ist grundsätzlich erst einmal nicht der Fall.

Und, nur sicherheitshalber zur Klarstellung: Für Flüge zwischen England, Schottland und Wales sind selbstverständlich keinerlei GARs oder anderweitige Grenz- oder Zollformalitäten notwendig. Aber: für Flüge zwischen z.B. England und Nordirland - obwohl Nordirland ja Teil von UK ist - schon (mehr dazu weiter unten).

Früher war das GAR ein klassisches, einseitiges Formular. Mittlerweile ist es im Prinzip ein Webform, der Standardweg für die Aufgabe ein hierfür geschaffenes Webportal der Briten (genannt "sGAR"). Klicke dazu:

--> Hier

Hierfür muss zunächst kurz eine Anmeldung durchführen. Danach gibt man die für das GAR notwendigen Informationen Schritt für Schritt und verschickt es dann. Natürlich sollten die Daten zum Flugplan passen. Ein zwischenzeitliches Speichern ist möglich. Tipp: wenn der Platz in UK keinen ICAO-Code hat, muss man dessen Koordinaten angeben. Am Ende, also wenn man es fertig verschickt hat, erhält man eine Bestätigung per mail und auch eine Vorgangsnummer, welche ebenfalls bei Rückfragen der Behörden hilfreich sein kann. Es ist nicht notwendig, das GAR selbst oder den Vorgang auszudrucken. Seit 2024 bekommt wenn bei der Aufgabe von GARs über dieses Portal auch im Anschluss Mitteilungen, ob die angemeldeten Personen einreiseberechtigt sind. Wenn es EU-Bürger sind, deren Passdaten korrekt eingegeben und gültig sind, gibt es da aber keine Probleme. Zum Thema der Fristen für die Aufgabe des GARs: siehe dazu weitere unten, den diese Fristen hängen vom Einzelfall ab.

Alternativ kann man die Online-Aufgabe auch über einige Drittanbieter vornehmen. Hierzu gehören, Rocketroute, gendec.eu (dazu gleich noch mehr) und onlinegar.com. Letzeres arbeitet auch mit Skydemon zusammen, so dass auch auch Skydemon heraus GARs mit offizieller Absegnung aufgegeben werden können; diese Funktionalität ist allerdings derzeit aufgrund von Umstellungsthemen deaktiviert.

(Eine Versendung des GARs per klassicher E-Mail ist seit April 2024 grundsätzlich nicht mehr erlaubt, sondern nur noch bei offiziell bestätigem Ausfall des oben genannten sGAR-Portals. Das klassische Formular findet sich --> Hier und gehe dann auf "General Aviation Report Form". Es darf wolgemerkt nicht ausdedruckt und per Hand ausgefüllt werden, sondern nur "digital" am PC. Leider ist das Excel-Sheet eher schlecht gemacht und birgt Frustrationspotenzial. Anyway, wenn man es fertig hat, speichert man es erneut im .xlsx-Format (nicht als pdf!), packt es in eine Mail an die so genannte "National Coordination Unit" (NCU), mit der Adresse ncu@hmrc.gov.uk und schreibt in das Betreff-Feld der e-mail das Wort "GAR", soweit vorhanden den ICAO-Code und den Namen sowie falls zur Hand die Postleitzahl des betroffenen Flugplatzes in UK. Diese NCU leitet die Infos dann an die lokal (für den Start-bzw. Landeort) zuständigen Einheiten der britischen UK Border Force / HMRC weiter, also die Einreisebehörde und den Zoll. Aber wie gesagt, dass ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen so vorgesehen. Es gibt bei der Email-Versendung in aller Regel keinerlei Reaktion der NCU oder der Behörden und nicht mal eine Empfangsbestätigung. Das ist normal. Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise zum GAR, welche als ein hinteres Tabellenblatt Teil der Excel-Datei ist.)

Der Sinn dieser "Voranmeldung" liegt natürlich darin, den Behörden Zeit zu geben, um bei Zweifeln Rückfragen zu stellen oder um persönlich zum betroffenen Flugplatz zu kommen um entsprechende Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Meist kommt kein Mensch. Manchmal aber wird man tatsächlich bei Ankunft oder vor Abflug von Border-Force-Beamten empfangen, um einen kurzen Blick in den Pass zu werfen und ggf. ein paar kurze Fragen zu stellen. Ein Nicht-Erscheinen der Grenzpolizei ist aber völlig normal und sollte nicht verwundern; die Ein-bzw. Ausreise ist, wenn das GAR vorab korrekt versendet wurde, dann damit ebenfalls erledigt und man muss nichts weiteres mehr tun.

Vergessen Sie bitte das Absenden des GARs nicht. Denn Flüge, die OHNE aufgegebenes GAR in UK ankommen oder abfliegen sind ein "rotes Tuch" für die britischen Behörden, und führen stets dazu, dass man Sie (auf Basis der Flugplandaten) am Start- bzw. Zielplatz erwartet und eine äußerst genaue, langwierige und vielleicht auch unfreundliche Kontrolle und Befragung durchführen wird. Auch hohe Geldstrafen werden mittlerweile angedroht. Das hat sich alles in den Jahren nach dem Brexit enorm verschärft.

Was aber tun, wenn sich mal der Abflug verzögert, und somit die Zeiten auf dem GAR nicht mehr ganz stimmen? Das ist kein großes Problem, denn die tatsächlichen Uhrzeiten werden von den Behörden bei Interesse ohnehin den Flugplandaten entnommen. Solange also der Flug noch am selben Tag wie angekündigt stattfindet, braucht man keine Korrektur zu machen. Wichtig ist stets, dass überhaupt ein GAR für den richtigen Tag vorliegt und dass es rechtzeitig aufgegeben wurde. Sie sehen also: Verspätungen sind unkritisch. Was eher schlecht ist, sind "Verfrühungen", also wenn man deutlich früher fliegt als ursprünglich angegeben. Zwar könnte man dann theoretisch das erste GAR canceln und es dann erneut mit korrigierten Zeiten aufgeben, aber das geht oft aufgrund der vorgeschriebenen Fristen (dazu gleich mehr) nicht. Insbesondere bei Abflügen aus dem Vereinigten Königreich sollte man auf keinen Fall den Motor VOR der im GAR angekündigten Zeit den Motor anlassen.

Wenn sich der Tag des Fluges verschiebt, dann cancelt man das GAR eben (geht über die Online-Portale mittels einer entpsprechenden Funktion.

Ein neues GAR muss man auch dann machen, wenn sich nach Versendung des GARs entweder das Flugzeug (also die Kennung) ändert oder wenn es Änderungen bei den Personen an Bord gibt. Natürlich braucht man auch dann ein neues GAR, wenn der geplante Flugplatz in UK sich (also noch vor Abflug) ändert.

Dennoch gibt es u.a. für kurzfristige dringende Mitteilungen von Änderungen auch eine telefonische Helpline der UK Border Force. Die Nummer lautet:

+44(0)3001232012

Man soll sie aber nur für "Notfälle" verwenden, also wenn es wirklich kurzfristig eine wesentliche Planänderung geben sollte. Außerdem gibt es diese Möglichkeit nur für Mitteilungen, die die UK Border Force betreffen, also nur für Flüge zwischen Kontinentaleuropa und UK.

Was tun, wenn man im Flug diverten und dann auf einem anderen Flugplatz landen muss? Dann soll man sofort nach der Landung die lokal zuständige Border Force-Stelle anrufen. Wenn man die nicht kennt, kann man wahrscheinlich auch die oben genannten NCU-Zentrale anrufen und sich die Kontaktdaten geben lassen.

Weitere allgemeine Hinweise zum GAR

Einige Flugplatz-Betreiber bzw. Handling-Agents in UK verlangen, dass der Pilot zusätzlich auch direkt an sie eine Kopie des GAR sendet, damit diese sich davon überzeugen können, dass der Pilot alle seine Pflichten dieser Art getan hat bzw. diese ihrerseits das Formular an die lokalen Behörden weiterleiten können. Allerdings: dazu haben die Flugplätze genau genommen - allein schon aus Datenschutzgründen - kein Recht. Trotzdem scheren sich einige Plätze nicht darum, bzw. fürchten Probleme für sich, wenn jemand bei ihnen landet und die Prozeduren nicht eingehalten hat. Daher: wenn man Sie dennoch beim PPR-Anruf auf eine Kopie des GAR ansprechen sollte, sagen Sie bestimmt aber höflich, dass Sie sich schon selbst um die Versendung des GAR kümmern werden. Wenn das denen nicht ausreicht, dann müssen sie eben eine Kopie schicken (bzw. zumindest die Bestätigungsnummer) um langen Diskussionen aus dem Weg zu gehen. Alternative wäre schließlich sonst nur, einen anderen Platz zu nehmen.

Und noch ein Tipp: wenn möglich sollte man versuchen, immer erst das GAR aufzugeben und dann den Flugplan. Wenn man es anders herum macht, kann es passieren, dass man einen Anruf bekommt und Fragen gestellt werden, warum man denn für seinen geplanten Flug kein GAR gemacht habe.

So, und nun noch mehr zu den konkreten Anwendungsfällen des GARs und weiteren Details wie insbesondere den Aufgabefristen:

Der Standardfall, Teil 1: Flüge von Europa nach UK

Vor der Einreise aus dem Ausland (außer aus Irland, den Kanalinseln und der Isle of Man) kommend, d.h. z.B. Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, etc., aber eben auch der Schweiz, Norwegen, den Faröer Inseln und Island, muss das ausgefüllte GAR mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Stunden (gegenüber der Startzeit) versendet werden. Man kann es aber natürlich auch deutlich früher senden, aber nicht mehr als 48 Stunden vorher.

Diese Frist ist wichtig. Man kann also nicht kurz vor Abflug den Flugplan machen und gleichzeitig auch das GAR aufgeben, denn während für den Flugplan ja eine Stunde Vorlauf reicht, sind es beim GAR mindestens 2 Stunden. Letzteres muss man also etwas früher erledigen.

Wichtig - und jetzt gehen wir mal kurz von den rein britischen Anforderungen weg - ist außerdem natürlich, dass man für den finalen Abflugpunkt vom europäischen Festand aus (also zum Zeitpunkt des "Ausflugs" aus dem EU/Schengen-Raum) dort einen Flugplatz nutzt, der die notwendige Passkontrolle und Zollkontrolle ermöglicht.

Soll dieser "Absprungpunkt" in Deutschland liegen, dann reicht es weiterhin, wenn der Platz, den man verwendet, Grenzübergangsstelle ist. Es muss kein Zollplatz sein, da ein solcher für Non-EU Flüge seit den 2020 in Kraft getretenen Änderungen an der Delegierten Verordnung (EU) 20208 ist ja bekanntlich kein Zollplatz mehr von Nöten.

Sollte der Absprungpunkt in Frankreich liegen, gilt nach wie vor, dass dieser sowohl Zoll, als auch Grenzpolizeistelle sein muss. Das ist aber recht einfach, denn es gibt ohnehin in Frankreich keine Plätze, die nur Einreise und nicht Zoll ermöglichen (anders herum schon). Also: für Flüge von Frankreich dort nur Plätze nutzen, die ein so genannter "point de passage frontalier" sind. Eine aktuelle und offizielle Liste der zulässigen Grenzübergangspunkte in Frankreich findet sich hier.

Achtung in diesem Zusammenhang: es gilt mittlerweile für die meisten dieser Plätze in Frankreich (aber auch andernorts), dass eine solche Ein- oder Ausreise zwar grundsätzlich möglich ist, dies aber ungedingt vorab angemeldet werden muss. Beliebte französische Zollplätze direkt am Kanal sind: Calais (LFAC), Le Touquet (LFAT), Le Havre (LFOH), Deauville (LFRG), Caen (LFRK), Cherbourg (LFRC) und Dinard (LFRK). Aber wie gesagt: bei fast allen ist für die Ein-/Ausreise mittlerweile eine Voranmeldung (teilweise zumindest offiziell mit 24 Stunden Vorlauf!) notwendig. Lediglich Le Touquet (LFAT) und Calais (LFAC) fordern "nur" 2 Stunden und sind daher hierfür beliebt. Die Details finden sich jeweils in der AIP bzw. VAC des jeweiligen Platzes. Zum Teil reicht dazu eine formlose Mail mit den relevanten Flugdaten, in anderen Fällen hat der Platz bzw. das örtliche Zollamt ein eigenes Formular für die Anmeldung (insbesondere starre pdf-Formulare sind hier leider ein Krampf, insbesondere, wenn man bereits auf Reisen ist und keinen Laptop dabei h). Ganz ohne zolltechnische Voranmeldung lässt sich in Nordfrankreich nur noch Lille (LFQQ) für Flüge von und zu den Britischen Inseln nutzen; dieser Platz allerdings fordert generell für Landungen 48 Stunden PPR für das Handling, zumindest auf dem Papier (in der Praxis geht es auch kurzfirstiger, aber eine Voranmeldung braucht man eben trotzdem); leider ist Lille außerdem seit 2022 bei den Gebühren recht teuer geworden, vor allem sonntags.

Auch die Niederlande und Belgien lassen für solche Flüge nur bestimmte Flugplätze auf ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu und verlangen seit ein paar Jahren dafür eine Art Gendec. Hierfür gibt es mittlerweile sogar jeweils ein Portal, mit dem man das Gendec online ausfüllen kann. Siehe für NL hier: www.gendec.eu und für BE hier: www.generaldeclaration.be. Ersteres erlaubt auch gleichzeitig das GAR für UK zu erstellen und zu verschicken. Letzteres ist ziemlich nervig, weil lang und weil die Website (zumindest bei Benutzung von mobilen Geräten) sehr langsam ist. Und trotz dieses ganzen "Papierkrams" kann man dennoch für UK-Flüge nur jene sechs belgischen Flughäfen nutzen, die ohnehin eine permanente Präsenz der Grenzpolizei haben. Total dämlich, trotzdem vorab (aber immerhin ohne besondere Frist) dieses nervige Formular ausfüllen zu müssen. Aber so ist es. Und noch etwas zu dem belgischen Portal; dieses ist wirklich nur mit der belgischen Grenzpolizei vernetzt, aber nicht mit dem belgischen Zoll. Daher muss man, nachdem man das Formular online abgeschickt hat danach auch noch eine Kopie davon an das lokal zuständige Zollbüro weiterleiten!

Aus diesen Gründen und aufgrund der allgemein recht hohen Gebühren an den dortigen Zollflugplätzen kann ich die Niederlande und Belgien eher nicht mehr so sehr als Zwischenstopp von und nach UK empfehlen. Immerhin: Kortrijk (EBKT) ist für Leute, die zwischen der Mitte Deutschlands und Südengland unterwegs sind, ein recht ordentliche Option und hat eben auch IFR-Verfahren. Frankreich empfehle ich aufgrund der meist langen Voranmeldefristen und teil nervigen Formulare auch nicht mehr so sehr als unkomplizierten Ein- oder Ausreisestop. Am einfachsten ist es wirklich, wenn man direkt von bzw. nach Deutschland fliegt, weil es hierzulande recht viele Grenzübergangsstellen gibt (bei den größeren Plätzen meist sogar ohne Voranmeldepficht) und auch bei en etwas kleineren Plätzen die Anmeldung für solche Extra-Schengen-Flüge meist relativ einfach ist.

Der Standardfall, Teil 2: Flüge von UK nach Europa

Beim Ausflug aus UK in Richtung Ausland (außer Irland, den Kanalinseln und der Isle of Man, d.h. also z.B. Deutschland, Belgien, Niederlande, Frankreich, etc., aber eben auch der Schweiz, Norwegen, den Faröer Inseln und Island) ist seit 2022 ebenfalls durchweg ein GAR notwendig. Das ist eine der Änderungen nach dem Brexit, denn früher war in diese Richtung überhaupt gar kein GAR nötig. Auch hier beträgt die Frist nun minimal 2 und maximal 48 Stunden vor dem Abflug.

Und: Am "anderen" Ende eines solchen Fluges muss natürlich zunächst stets wieder zwecks Zoll und Einreise in das jeweilige Land auf einem Platz gelandet werden, welcher dafür zugelassen ist. Dessen Regelungen / Anforderungen sind wiederum zu beachten; siehe dazu die einen Abschnitt weiter oben gegebenen Hinweise.

Zusammenfassung für Flüge zwischen UK und Europa:

1. Vorab prüfen, ob der UK-Platz für internationale Flüge genutzt werden darf. 2. Immer (bei Anflug UND Abflug) an die Aufgabe des GAR-Form denken, und zwar mit der besagten Frist. 3. Am europäischen Ende des Flugs darauf achten, dass der verwendete Flugplatz geeignet ist und dass dessen Anforderungen hinsichtlich Voranmeldung/Formularen erfüllt sind. Das war es aber dann auch schon!

So. Wer wirklich nur von Kontinentaleuropa nach England, Schottland und Wales und dann später wieder zurückfliegt, der kann an dieser Stelle abbrechen und braucht nicht weiterzulesen. Für alle anderen kommen hier die weiteren "Spezialfälle":

Flüge zwischen Großbritannien und den Kanalinseln, der Isle of Man, Irland, Nordirland

Für Flüge von und zu diesen Zielen gibt es UK-seitig etwas weiter gehende Anforderungen. Und ab hier wird es leider etwas kompliziert...

Allgemein sind alle Regelungen und Pflichten ganz offiziell in den schon oben genannten und verlinkten Hinweisen zum GAR (General Aviation Guidance) aufgeführt. Das Dokument ist allerdings etwas schwer zu lesen; daher hier mein Versuch, das Ganze mit meinen Worten halbwegs verständlich und übersichtlich zusammenzufassen.

Grundsätzlich hängt aus der Kombination von Startland und Zielland sowie den jeweilig verwendeten Flugplätzen ab, welche Stellen mit wie viel Vorlauf benachrichtigt werden müssen und welche Flugplätze dann überhaupt benutzt werden dürfen.

Es kommt nämlich bei einigen Flügen nun neben dem Zoll und der Einreisebehörde noch die Polizei als weitere Behörde ins Spiel. Und das bedeutet, dass für Flüge, die zwischen Großbritannien/Nordirland auf der einen Seite sowie Irland, Nordirland, der Isle of Man und den Kanalinseln auf der anderen Seite für die Versendung des UK-GAR zum Teil mindestens 12 (!) Stunden erforderlich sind. Das ist nicht zu unterschätzen. Man muss, wenn man "auf Tour" ist, manchmal deutlich (sprich: schon am Vorabend) vorausplanen, damit man nicht doch irgendwann mal irgendwo hängen bleibt, nur weil nicht rechtzeitig das GAR versendet wurde. Und dies ist natürlich gerade bei dem launischen britischen Wetter manchmal nicht ganz leicht. Daher mein großer Tipp: immer optimistisch planen und dann ggf. das Vorhaben (und das GAR) wieder canceln (es gibt aber, wenn die Frist mal verpasst wurde, die Möglichkeit, durch Auswahl bestimmter Flugplätze diese Fristen zu minimieren, dazu gleich mehr).

Flüge zwischen UK (Großbritannien oder Nordirland) und den Kanalinseln: Hier muss man noch mal unterscheiden: in Großbritannien dürfen für Flüge von oder zu den Kanalinseln nur jene Plätze verwendet werden, die entweder "Customs-designated" oder "regulated" sind. In Nordirland dürfen für Flüge von oder zu den Kanalinseln hingegen ALLE Flugplätze genutzt werden (für Info über den Designierungsstatus des Platzes siehe den Annex A des offiziellen GAR-Guidance Dokuments).

Was das UK-GAR angeht: dieses muss bei solchen Flügen mindestens 12 Stunden vor Abflug versendet werden. Ausnahme: wenn der auf UK-Seite verwendete Flugplatz eine "police designation" hat (siehe wiederum die Aufstellung am Ende des GAR-Guidance Dokuments), dann ist keine Vorab-Info an die Polizei notwendig und die Frist verringert sich dann auf 2 Stunden (für den Zoll).

Für Flüge zwischen Großbritannien und der Isle of Man: Es darf auf großbritannischer Seite jeder beliebige Flugplatz für solche Flüge verwendet werden. Das GAR muss allerding auch hier mindestens 12 Stunden vor Abflug versendet werden. Ausnahme: wenn der Start bzw. Zielflugplatz auf großbritannischer Seite "police designated ist", dann benötigt man hier in der Tat gar kein GAR. Ich empfehle hier aber trotzdem (ohne besondere Frist) ein GAR zu machen, weil es unter Umständen etwas Papierkram und damit Zeitverlust nach der Landung erspart.

Für Flüge zwischen Großbritannien und Nordirland: Dies ist ein Spezialfall. Bekanntlich ist Nordirland ja Teil von UK. Und dennoch ist bei Flügen zwischen Großbritannien und Nordirland (und anders herum) stets ein GAR notwendig! Es ist der einzige Fall für Flüge innerhalb von UK, wo dies der Fall ist. Dabei stellt sich die Frage: ist ein Flug z.B. von England nach Nordirland auf dem GAR nun als "inbound" oder "outbound" zu kennzeichnen? Antwort: outbound. Ein Flug von Nordirland nach Großbritannien ist ein "inbound" flight. Es wird also in diesem Fall stets die "Perspektive" Großbritanniens eingenommen. Da ein solcher Flug allerdings trotzdem kein "internationaler" Flug ist, dürfen für solche Flüge auf beiden Seiten sämtliche Flugplätze genutzt werden.

Besonderheit: wenn sowohl der Platz auf GB-Seite, als auch der Platz auf NI-Seite eine "police designation" haben (siehe Auflistung in den GAR-Instructions), ist hier eigentlich gar kein GAR notwendig (ich empfehle wiederum, trotzdem, ohne besondere Frist, eines zu machen). Wenn zumindest auf einer der beiden Seiten der verwendete Platz keine police designation hat, dann ist das GAR mit 12 Stunden Vorlauf zu verschicken. Also nochmal: wenn auf nordirischer Seite ein Platz verwendet wird, der nicht "police designated" ist; muss ein GAR an die nordirische Polizeistelle gehen. Ist der auf GB-Seite verwendete Platz nicht "police-designated", muss ein GAR an die zuständige Polizeistelle in Großbritannien gehen. Wenn beide Plätze keine "police-designation" haben, geht es an beide Polizeistellen.

Anmerkung: Die im Zusammenhang mit Flügen nach Irland und Nordirland involvierte Polizeistelle der Briten nennt sich aus der Historie heraus "special branch", daher hört man diesen Begriff gelegentlich.

Für Flüge zwischen Nordirland und der Isle of Man: Dies ist sicher ein recht seltener Fall, ist aber natürlich trotzdem geregelt. Auch hier ist ein GAR mit mindestens 12 Stunden Vorlauf nötig. Wenn der auf Seiten Nordirlands verwendete Platz "police designated" ist, dann ist eigentlich kein GAR notwendig; ich empfehle auch hier (ohne besondere Frist) vor dem Abflug ein GAR zu schicken. Es darf grundsätzlch auf nordirischer Seite jeder beliebige Flugplatz verwendet werden.

Für Flüge zwischen Großbritannien und der Republik Irland: Dies ist sicher ein recht häufig vorkommender Fall. Das GAR ist mit mindestens 12 Stunden Vorlaufzeit notwendig. Wenn der auf großbritannischer Seite verwendete Flugplatz eine "Police-Designation" hat, ist das GAR dennoch notwendig, allerdings nur mit 2 Stunden Vorlauf. Es dürfen hier auf großbritannischer Seite nur Plätze genutzt werde, die entweder "customs-designated" oder "regulated" sind.

Für Flüge zwischen Nordirland und der Republik Irland: Auch das ist natürlich ein recht häufiger Fall, den die beiden Länder grenzen ja direkt aneinander. Hier muss ein GAR mit mindestens 12 Stunden Vorlauf abgesetzt werden. Ausnahme: wenn der nordirische Platz "police-designated" ist gilt bei Flügen von Nordirland nach Irland ist eigentlich kein GAR notwendig. Ich empfehle dennoch (ohne besondere Frist) eins aufzugeben. Wenn der nordirische Platz "police-designated ist", gilt bei Flügen von Irland nach Nordirland trotzdem, dass (aus Zollgründen) ein GAR gemacht werden muss, allerdings nur mit 2 Stunden Vorlauf. Der genutzte nordirische Platz muss für solche Flüge nicht "customs and excise-designated" oder "regulated", darf also auch "unregulated" sein.

So. Bisher haben wir, was die Britischen Inseln angeht, immer nur die Anforderungen auf UK-Seite betrachtet. Nun kommen noch die Anforderungen der jeweils anderen Länder:

Zoll / Einreiseanforderungen von Seiten der Republik Irland

Zur Erinnerung: Irland ist zwar EU-Mitglied, hat aber (genau wie UK) das Schengener Abkommen nicht vollständig umgesetzt, so dass die Grenzkontrollen nicht weggefallen sind.

Was die Einreise nach Irland betrifft, so gibt es dort grundsätzlich eine gute handvoll Flugplätze, an denen man ganz offiziell einreisen kann. Es handelt sich hier weitgehend um jene größeren Plätze mit Kontrollzone. Allerdings ist auch hier teilweise eine Voranmeldung für die Einreise vom Flughafen gewünscht.

Darüber hinaus können aber auch die meisten übrigen Kleinflugplätze aus dem Ausland kommend direkt angeflogen werden, wenn man - in diesem Fall meist mindestens 24 Stunden vor der Landung den Flug bei der irischen Zollbehörde anmeldet. Es gibt dafür ein sehr ähnliches Formular wie bei den Briten:

Irisches Customs & Excise-Formular 

Allerdings ist dies in Irland nicht auf nationaler Ebene und ganz so genau gesetzlich geregelt. Jeder Platz hat prakisch seine eigene Regelungen; es gibt keine nationale Gesetzgebung, die z.B. die Verwendung des obigen Formulars stützt. Bei Unklarheiten kann man sich auch telefonisch unter 00353 (0) 878061726 beim Zoll melden, oder man informiert sich vorab bei dem entsprechenden irischen Zielflugplatz bzw. über die geltenden Prozeduren. In jedem Fall aber sollte man nicht den Fehler begehen, zu denken, man habe (z.B. bei einem Flug von UK in die Republik Irland) mit der Versendung des GAR-Formulars z.B. über das britische Online-Portal schon alles erledigt. Denn nochmal: dieses geht erstmal *nur an die britischen Behörden*. Nutzt man aber auch auf der irischen Seite einen Nicht-Zollplatz, so müssen natürlich auch die dortigen Behörden vorab informiert werden. Das gilt natürlich auch anders herum, also für einen Flug von der Republik Irland in Richtung UK.

Tendenziell werden die Dinge von den Behörden in Irland etwas lockerer genommen, als dass in UK der Fall ist, so dass man diesbezüglich in Irland meist keine Probleme hat, auch wenn z.B. die 24-Stunden-Frist einmal nicht ganz eingehalten werden kann. Man sollte aber nicht abends um 20 Uhr eine Mail senden (wo es niemand mehr sieht), wenn man am kommenden Morgen um 8 Uhr landen möchte... logisch!

Da die irischen Behörden etwas entspannter sind, muss man oftmals auch gar nicht dieses irische Formular verwenden, sondern es wird auch akzeptiert, wenn man einfach nur eine Kopie des britischen GARs an die Iren sendet; so spart man sich das Übertragen der Daten auf ein neues Formular (der Inhalt ist schließlich identisch). Hauptsache, man meldet sich überhaupt mit den entsprechenden Daten an.

Zoll / Einreiseanforderungen von Seiten der Kanalinseln (Channel Islands)

Auch hier darf man nicht den Fehler begehen, zu denken, man habe (z.B. bei einem Flug zwischen UK und den Kanalinseln) mit der Versendung des (UK-) GAR-Formulars schon alles erledigt. Denn dieses geht wie gesagt erstmal nur an die britischen Behörden. Die Kanalinselstaaten Jersey auf der einen, sowie Guernsey und Alderney auf der anderen gehören per se nicht zum Vereingten Königreich und haben deshalb ihre ganz eigenen Zoll- und Einreiseformalitäten!

Allerdings ist auf den Channel Islands die Zoll- bzw. Einreiseangelegenheit vergleichsweise einfach, denn auch dort füllt man zu Zoll- und Einreisezwecken einfach ein dem UK-GAR sehr ähnliches Formular aus (das Verschicken einer Kopie des UK-GAR ist als Dokument auf den Kanalinseln nicht ausreichend). Und: in Guernsey und Alderney besteht man nicht vorab auf die Versendung, d.h. man kann es dort auch erst vor Ort ausfüllen und abgeben (wobei es meist Sinn macht, es trotzdem vorher vorbereitet zu haben um dann vor Ort keine Zeit zu verlieren). Lediglich Jersey verlangt das GAR schon bevor man in Richtung dorthin abfliegt. Auch für den Abflug ist in allen Fällen übrigens jeweils ein solches Formular notwendig (man kann aber ein einziges Formular sowohl für An- und Abflug verwenden). Bedenke stets: Die Channel Islands sind nicht Teil des Schengen-Raums. Dafür gehören sie aber zum Zollgebiet der EU. Verwirrend, ich weiß.

Der Staat Jersey erlaubt zwar noch keine (mit UK vergleichbare) automatisierte Online-Aufgabe seines GARs (welches dort übrigens eher als "Gendec" bezeichnet wird), aber zumindest eine Art e-mail-Versendung mittels eines JavaScript-Macros (man muss das pdf dafür zunächst lokal speichern!). Aber wie gesagt: es gibt hier keine konkrete Vorlauffrist, sondern es reicht, das GAR vor dem Abflug Richtung Jersey bzw. vor Abflug in Jersey abzuschicken.

Ähnlich läuft das ganze auf Guernsey und Alderney (die Insel Alderney gehört verwaltungstechnisch zur Vogtei Guernsey), wobei dort keine E-mail-Versendung vorab möglich ist. Hier sind alle diesbezüglichen Infos sowie das entsprechende Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular kann auch erst vor Ort eingereicht werden. Für Flüge zwischen Guernsey und Alderney ist logischerweise kein GAR notwendig.

Zusammengefasst: wie gesagt, die Zoll- und Einreisethematik auf den Kanalinseln selbst ist relativ easy zu managen. Die Herausforderung liegt daher eher darin, zu beachten, was jeweils das Land am anderen Ende des Fluges fordert, wenn man von Ihnen aus auf die Kanalinseln fliegt oder daher kommend einfliegen will. Was das Vereinigte Königreich fordert, ist ja etwas weiter oben geschildert. Bei allen anderen Ländern (wie z.B. Frankreich oder Irland) ist es aber notwendig, zu den Kanalinseln fliegend oder von den Kanalinseln kommend einen Platz zu nutzen, welcher für Schengenein- bzw. ausreisen zugelassen ist.

Zoll / Einreiseanforderungen von Seiten der Isle of Man

Der Airport der Isle of Man (Ronaldsway, EGNS) ist ein Speziallfall, da er zwar Zoll und Immigration hat, allerdings keine Polizei. Daher muss man bei solchen Flügen, die polizeilich relevant sind (also solchen von und nach Irland, Nordirland, Großbritannien und den Kanalinseln) auch aufgrund der Anforderungen der Isle of Man die 12-Stunden-Frist berücksichtigen.

Das GAR der Isle of Man kann man hier downloaden.

GARs an die Isle of Man sind zu senden an:

email: iomflightgar@gov.im (Fax: 0044 1624 648183)

Im Gegensatz zu den Kanalinseln ist die Isle of Man Teil einer Zollunion mit dem Vereinigten Königreich. Daher kann man eben (wie weiter oben schon angeführt) bei Flügen zwischen der Isle of Man und dem Königreich auf UK-Seite jeden beliebigen Platz verwenden, solange man dies per UK-GAR mit mindestens 12 Stunden Vorlauf so anmeldet.


© Philipp Tiemann